Sterbegeld ist in der gesetzlichen Krankenkasse seit 2003 Vergangenheit

Seit dem Inkrafttreten des durch die damalige rot-grüne Bundesregierung verabschiedeten Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zum 01.01.2004 erhalten Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Zuvor belief sich die Leistung auf 525 € beim Tod eines Mitglieds und 262,50 € beim Tod eines über die Familienversicherung mitversicherten Angehörigen.

Versicherte in der privaten Krankenversicherung erhalten ebenso wie Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld.

Der Tod gehört nicht zu den versicherten Risiken einer Krankenversicherung.

Die Höhe der mittlerweile abgeschafften Leistungen macht deutlich, dass die damaligen Leistungen unter keinen Umständen zur vollständigen Abdeckung der Kosten einer Bestattung ausreichend waren. Ein einfaches Begräbnis kostete damals bereits ca. 4.500 €. Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenkasse  mussten somit schon vor der Gesetzesänderung Rücklagen bilden, wenn Angehörige von den Kosten der Beisetzung entlastet werden sollten.

Der Tod eines Angehörigen bringt in der Regel für die Hinterbliebenen neben großer Trauer auch eine enorme finanzielle Belastung mit sich.

Wir stehen unseren Mitgliedern unbürokratisch zur Seite und leisten schnelle finanzielle Hilfe und das bei einem niedrigen jährlichen Familienbeitrag.

Werden Sie noch heute Mitglied in der Grafschafter Sterbekasse Gegenseitigkeit e.V.