Beim Tod eines Menschen greifen in Deutschland Gesetze, die zum Beispiel klären, wer sich um die Beerdigung kümmern muss.
Dabei gibt es eine gewisse Rangfolge. Erst ganz am Ende steht der Staat, der einspringt, wenn Angehörige kein Geld haben, um für die Bestattung aufzukommen.
In der Regel kümmern sich Ehe- oder Lebenspartner nach dem Tod des geliebten Partners darum, dass dieser beerdigt wird. Rein rechtlich gesehen haben sie auch keine andere Wahl. Denn der Bestattungspflicht zufolge sind sie sogenannte Bestattungspflichtige. Sie müssen dafür sorgen, dass der Verstorbene ordnungsgemäß innerhalb einer gewissen Zeitspanne bestattet wird. Jedes Bundesland hat dabei seine eigenen Bestattungsgesetze, die jedoch alle die gleiche Reihenfolge vorsehen, wer bestattungspflichtig ist:
Ehepartner/in, Lebenspartner/in
Kinder
Eltern
Geschwister
Partner/in (keine eingetragene Lebenspartnerschaft)
Sonstige Sorgeberechtige (etwa Vormund)
Großeltern
Enkelkinder
Verwandte bis 3. Grades
Bei einer normalen Erdbestattung summieren sich schnell die Bestattungskosten. Wer zahlt diese 7.000 bis 8.000 Euro, die im Schnitt anfallen?
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