Wir stehen unseren Mitgliedern unbürokratisch zur Seite und leisten schnelle finanzielle Hilfe.
Unsere Leistungen werden ohne Wartezeit oder Mindestmitgliedschaft gegen Vorlage der Sterbeurkunde und einer Rechnung oder Bestätigung des Bestatters über die Beauftragung an den Empfangsberechtigten ausgezahlt.
Das Sterbegeld beträgt je Person
ab 18 Jahre – für Mitglieder und Ehegatten | 1.600,00 Euro |
ab 11.Tag bis unter 18 Jahre | 1.000,00 Euro |
bei Totgeburten sowie bis 10 Tage | 300,00 Euro |