Allgemeine Teilnahmebedingungen der Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“
- Aktionszeitraum ist der 01.07. – 31.12.2019.
- Teilnehmen können alle Mitglieder der „Grafschafter Sterbekasse Gegenseitigkeit e.V.“, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Mitglieder des Vorstandes sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Voraussetzung für die Gewährung der ausgelobten Prämie ist, dass das geworbene Neumitglied das Beitrittsformular verbindlich unterzeichnet, den Eintrittsbeitrag für 2019 gezahlt hat und auch 2020 noch Mitglied bleibt (Mindestlaufzeit).
- Die Ermittlung des Gewinners erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern.
- Der Gewinner wird innerhalb einer Woche nach Verlosung per E-Mail benachrichtigt. Im Falle einer unzustellbaren Benachrichtigung kann ein neuer Gewinner ermittelt werden. Ebenso, falls der Gewinner sich nicht innerhalb einer Woche nach der Gewinnbenachrichtigung meldet.
- Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
- Der Werbende und das Neumitglied haben die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen und erkennen sie vollinhaltlich an.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von personenbezogenen Daten notwendig. Sämtliche Daten werden nur für den Zweck des Gewinnspiels und für die Mitgliedschaft gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts auf der Webseite des Veranstalters einverstanden. Die Bestimmungen der DSGVO werden eingehalten.